Die Länge flexibler Leitungen darf in der Beleuchtungstechnik 1,2 Meter und in der Energietechnik 0,8 Meter nicht überschreiten
Bezüglich der Spezifikationsanforderungen für die Länge flexibler Leitungen, basierend auf maßgeblichen Quellen und den neuesten Informationen, lauten die Schlussfolgerungen wie folgt:
Längenbegrenzung in der Lichttechnik
Die maximal zulässige Länge flexibler Leitungen in der Beleuchtungstechnik beträgt 1,2 Meter, und diese Regelung basiert auf Folgendem:
Die nationale Norm „GB 50303“ schreibt eindeutig vor, dass bei der Verbindung starrer Leitungen mit Geräten über flexible Leitungen die Länge flexibler Leitungen in der Beleuchtungstechnik 1,2 Meter nicht überschreiten darf.
Viele technische Materialien (einschließlich der Version 2024 des ersten -Lehrbuchs für Mechanik und Elektrik) zitieren diese Norm und betonen, dass diese Einschränkung die mechanische Sicherheit und Installationsflexibilität des Übergangsrohrs gewährleisten soll.
Längenbegrenzung in der Energietechnik
Aufgrund höherer Belastungen und strenger mechanischer Festigkeitsanforderungen in der Energietechnik ist die Längenbeschränkung für flexible Leitungen strenger und darf 0,8 Meter nicht überschreiten. Diese Regelung finden Sie in:
„GB 50303“-Bestimmungen und Interpretationen;
Die neuesten technischen Artikel und Bauverfahren der Branche.
Spezifikationsgrundlage und Hintergrund
Flexible Leerrohre dienen lediglich als Übergangsstücke zwischen starren Leerrohren und Geräten und können die Leitungsverlegung nicht ersetzen.
Die Längenbeschränkung kann aus technischen Erfahrungen abgeleitet werden, die spezifische Formulierungslogik wird jedoch in öffentlichen Informationen nicht detailliert beschrieben.
Andere verwandte Anforderungen
Verbindungsmethode: Für den Anschluss flexibler Leitungen an starre Leitungen oder Geräte müssen spezielle Steckverbinder verwendet werden.
Fester Abstand: Der Festpunktabstand freiliegender flexibler Leitungen sollte kleiner oder gleich 1 Meter sein und der Abstand zwischen der Rohrschelle und der Kante muss weniger als 0,3 Meter betragen.
Verbotene Verwendung: Metallflexrohre dürfen nicht als Anschlussleiter für Schutzleiter (PE/PEN) verwendet werden.




